Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 09/06
- Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug
genommen wird, ab sofort für alle Lieferungen und Leistungen. Fremden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Unsere Bedingungen gelten spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichungen
gelten nur in schriftlicher Form. Alle Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Zwischenverkauf ist
vorbehalten. Mit Ausgabe dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden alle früheren ungültig.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie der Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Durchführung der Lieferungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferzeitangaben gelten nur als annähernd vereinbart.
Ausgenommen sind Terminzusagen, die schriftlich als verbindlich gegeben wurden. Teillieferungen gelten als
jeweils besonderes Geschäft und bleiben ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil eines Auftrages. Unvorhergesehene
Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb und in dem des
Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten, berechtigen, die Lieferung um eine
weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrage zurückzutreten, soweit noch nicht erfüllt ist.
Ansprüche aus Schadenersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen. Die mit einem Rahmenauftrag
bestellte Stückzahl ist innerhalb der Rahmenlaufzeit verbindlich abzunehmen. Die Rahmenlaufzeit beträgt
12 Monate ab Auftragseingang wenn nicht anders vereinbart. Für den Kunden konfektionierte Teile sind auf dessen
Bedürfnisse hin speziell gefertigt und, unabhängig ob am Lager oder vordisponiert, vom Kunden im Falle eines
Rücktritts oder nach Ablauf der Rahmenlaufzeit abzunehmen und zu zahlen.
- Versand – Bearbeitungskosten – Verpackung
Versand-, Verpackungskosten sowie Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware wird
handelsüblich verpackt.
- Preise und Zahlungen
Jeder Auftrag ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, ggf. zuzüglich Edelmetallzuschlägen. Der Mindestbestellwert beträgt 60,00 € Netto-Warenwert,
Bestellungen unterhalb dieses Bestellwertes werden mit einem Mindermengenzuschlag von 20,00 € zuzüglich zum
Netto-Warenwert beaufschlagt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum mit der
Maßgabe zu entrichten, dass er dem Verkäufer spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
Die Annahme von Schecks oder Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten. Akzepte erfolgen nur zahlungshalber,
jedoch nicht an Erfüllungs Statt. Wechselkosten einschließlich Wechselsteuern, Diskontspesen und dergleichen gehen
zu Lasten des Käufers.
Zahlungsverzug tritt ein bei Fälligkeit der Forderungen des Verkäufers, auch wenn keine schriftliche Mahnung erfolgt
ist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite,
mindestens aber in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
Die Zurückhaltung, von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur statthaft, wenn diese
Ansprüche durch den Verkäufer unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Verzug des Rechnungsausgleiches
- auch für nur eine Rechnung - werden sämtliche Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Dieses gilt auch,
wenn der Verkäufer Kenntnis über die Verminderung der Kreditwürdigkeit des Käufers erhält, ohne Rücksicht auf die
Laufzeit etwaiger zahlungshalber hereingenommener Wechsel.
- Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch zukünftig erst entstehenden
Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als
Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Käufer auf bestimmte
Forderungen geleistet werden.
Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Auftrage von uns, ohne dass uns
Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Das Eigentum an der durch Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden neuen
Sache steht uns zu, soweit rechtlich möglich. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns
das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten
Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass die von uns gelieferten Waren mit anderen Sachen vermischt oder
verbunden werden, überträgt Käufer an uns hiermit schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem
vermischten Bestand oder der neuen Sache in dem vorgenannten Verhältnis und verwahrt diese für uns.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsbedingungen
und nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt, weiterveräußern.
Der Käufer ist verpflichtet, seinerseits die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern und
sicherzustellen, dass die Forderungen aus solchen Veräußerungsgeschäften auf uns übertragen werden können.
Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden, unabhängig davon, ob die
Weiterveräußerung vor oder nach der Verarbeitung. Vermischung oder Verbindung erfolgt, bereits jetzt an uns
abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Die Abtretung erfasst
auch einen Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis zwischen Käufer und seinem Vertragspartner; sie gilt in Höhe des
Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware ergibt. Der Käufer ist ermächtigt, die
Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen, solange er seinen Zahlungsver-pflichtungen
uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufes ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich
zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu geben und etwaige Sicherheiten für
Kundenforderungen herauszugeben bzw. zu übertragen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten
unsere gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers bereit, insoweit Sicherheit
nach unserer Auswahl freizugeben. Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und
Diebstahl zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits jetzt an uns ab. Im übrigen
verwahrt er die Vorbehaltsware für uns, ohne dass uns hieraus Kosten entstehen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges sowie für den Fall der Rückgängigmachung des Kaufvertrages erklärt der Käufer
bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir die beim Käufer befindliche Vorbehaltsware wegnehmen bzw.
wegnehmen lassen. In der Wegnahme ist ein Rücktritt vom jeweiligen Liefervertrag nur zu erblicken, wenn wir dies
ausdrücklich erklären.
- Beanstandungen
Mengenbeanstandungen, Fehllieferungen und offene Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich
nach Entdeckung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich unter Einsendung des Packzettels
geltend gemacht worden sind. Versteckte Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandungen
unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb der jeweils geltenden Gewährleistungsfristen
schriftlich erhoben werden. Beanstandete Ware ist zu unserer Verfügung zu halten, Rücksendungen nur nach
schriftlicher Anforderung durch uns.
- Gewährleistung
Gewähr für Mängelfreiheit wird während einer Frist von maximal 6 Monaten geleistet. Die Gewährleistungsfrist wird
durch etwaige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erneuert oder verlängert. Für die im Rahmen der Nachbesserung
eingebauten Ersatzteile wird bis zum Ablauf der für das jeweilige Produkt geltenden Gewährleistungsfrist
gewährleistet. Für nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelieferte und nicht berechnete Ersatzteile wird keinerlei
Gewähr geleistet.
Ist eine Rüge begründet, so leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir schadhafte Ware nach unserer
Wahl nachbessern oder durch neue ersetzen. Schlägt ein zweimaliger Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch
fehl, so kann Käufer nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Weitergehende
Ansprüche des Käufers aus Mängeln der Sache, einschließlich Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften,
Ansprüche auf Ersatz solchen Schadens, der nicht am Liefergegenstand selbst entstanden ist (Folgeschäden),
sowie Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung sind nach Maßgabe nachfolgender Ziff. 8 ausgeschlossen.
- Haftung
Alle Ansprüche des Käufers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - einschließlich Begleit- und
Folgeschadens – gegen uns, unsere Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Käufers gegen uns – gleichgültig aus welchem rechtlichen Grunde – verjähren spätestens in
6 Monaten nach Lieferung bzw. nach Entstehen des Anspruches, je nachdem welcher Zeitpunkt früher liegt.
Gewährleistungsansprüche für Mängel, die nicht schon bei Lieferung vorhanden waren, verjähren mit Ablauf der in Ziff.
7 bestimmten Gewährleistungsfrist.
- Datenschutz
Die mit dem Geschäftsverkehr zusammenhängenden personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden
von uns gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen
erforderlich ist.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen sowie Zahlungen ist Seligenstadt. Als Gerichtsstand, auch für
Wechsel- und Schecklagen, ist Seligenstadt vereinbart.
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